So geht es gut los! – Tipps für den Ausbildungsstart
1. Das solltest du vor Ausbildungsbeginn erledigen
Herzlichen Glückwunsch, der Beginn deiner Ausbildung steht bevor. Ehe es richtig losgeht, haben wir dir eine Liste mit Dingen zusammengestellt, die du vor deiner Ausbildung erledigen solltest:
Ausbildungsvertrag
Das Bewerbungsgespräch hast du erfolgreich überstanden und eine Zusage erhalten. Jetzt musst du diese Zusage noch mit deinem zukünftigen Betrieb schriftlich in einem Ausbildungsvertrag vereinbaren und unterschreiben. Alles Wichtige dazu findest du unter 2.
Anmeldung bei der Berufsschule
Das übernimmt normalerweise dein zukünftiger Betrieb für dich. Frag trotzdem schon mal nach, welche Schule es sein wird und ob der Betrieb für die Anmeldung noch etwas von dir benötigt.
Konto eröffnen
Damit deine zukünftige Netto-Ausbildungsvergütung auch gleich pünktlich bei dir ankommen kann, solltest du ein eigenes Giro-Konto haben oder eröffnen. Das machst du bei einer Bank deiner Wahl.
Renten-/Sozialversicherungsnummer
Dein Arbeitgeber und du müssen von deiner Brutto-Vergütung verschiedene Versicherungen abführen: Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Für die richtige Abrechnung und Überweisung deiner Vergütung benötigt dein zukünftiger Ausbilder bzw. deine zukünftige Ausbilderin also diese Nummer. Du findest sie auf deinem Sozialversicherungsausweis. Wenn du diesen noch nicht hast, kannst du ihn bei deiner Krankenkasse (erneut) beantragen.
Steuer-Identifikationsnummer (ID)
Damit dein Chef bzw. deine Chefin auch die notwendige Lohnsteuer von deiner Brutto-Vergütung abführen kann, braucht er oder sie deine Steuer-ID. Alle Infos dazu findest du auf der Website vom Bundeszentralamt für Steuern: www.bzst.de
Arbeitserlaubnis/ Ausbildungserlaubnis
Wenn du keinen deutschen Pass oder den Pass eines EU-Landes besitzt, benötigst du eine gesonderte Arbeitserlaubnis bzw. Ausbildungserlaubnis. Vor der Aufnahme einer Ausbildung musst du also unter Umständen bei deiner örtlichen Ausländerbehörde eine Erlaubnis dafür einholen.
Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Als Minderjähriger bzw. Minderjährige kannst du erst mit dem Arbeiten beginnen, wenn ein Arzt oder eine Ärztin dir deine Arbeitstauglichkeit bescheinigt. Diese Untersuchung kann z.B. dein Hausarzt/ deine Hausärztin durchführen. Für die Untersuchung musst du einen Untersuchungsberechtigungsschein vorlegen. Diesen bekommst du bei deiner aktuellen Schule oder nach Verlust beim Gewerbeaufsichtsamt (für München: https://www.gaa-m.bayern.de/formulare/sozarbeitsschutz/)
Krankenkasse
Sobald du in Ausbildung bist, kannst du nicht länger bei deinen Eltern mitversichert bleiben. Du musst dich also bei einer Krankenkasse deiner Wahl selbst versichern. Die Beiträge dafür werden automatisch von deiner zukünftigen Brutto-Ausbildungsvergütung abgezogen.
Fahrkarte
Vermutlich wirst du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu deinem zukünftigen Betrieb fahren. Organisiere dir schon jetzt deine (ermäßigte) Fahrkarte. Sonst stehst du mit allen anderen Schülern/Schülerinnen und Auszubildenden Anfang September in der langen Schlange. In München beantragst du den Ausbildungstarif II online auf der MVG-Website. Dein zukünftiger Betrieb muss den Antrag mit unterschreiben. Bei einer der zentralen Verkaufsstellen, z.B. am Marienplatz oder am Hauptbahnhof kannst du dein Ticket dann abholen.
Erstattung der Schulweg-Fahrkosten ab 440 Euro pro Familie, Antrag bei der Stadt München
Kindergeld
Kläre mit deinen Eltern ab, ob sie weiterhin das Kindergeld bekommen, wenn du noch bei ihnen wohnst und versorgt wirst. Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst oder für deinen Unterhalt selbst aufkommen musst, kannst du verlangen, dass das Kindergeld direkt an dich gezahlt wird. Den Antrag dafür stellst du bei deiner Familienkasse: familienkasse.de
Finanzielle Unterstützung/ Wohnung
Überprüfe, ob für dich finanzielle Unterstützung, z.B. die Berufsausbildungsbeihilfe BaB (http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/ ), Wohngeld (https://www.wohngeld.org/ ) oder Arbeitslosengeld II in Frage kommen. Alle Anträge laufen über deine Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Machst du keine duale, sondern eine schulische Ausbildung kannst du auch Bafög beantragen (https://www.bafög.de/). In München kannst du dich mit allen Fragen zu Finanzierung und Wohnung außerdem ans JIBB (jibb-muenchen.de) wenden, wenn du unter 25 Jahren alt bist oder ans JIZ (www.jiz-muenchen.de) wenn du unter 27 Jahren alt bist.
2. Der Ausbildungsvertrag – das solltest du überprüfen
Hier siehst du ein Beispiel dafür, wie ein Ausbildungsvertrag aussehen kann. Bevor du den Ausbildungsvertrag unterschreibst, solltest du ihn dir gut durchlesen und nachfragen, wenn du etwas nicht verstehst. Wir haben hier ein paar Hinweise und Tipps zu den jeweiligen Punkten. Sollten einige Punkte nicht in deinem Vertrag stehen, solltest du trotzdem danach fragen, wie die Regelung in deinem Betrieb dazu ist:
- Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und Stempel der Kammer
Ist der Vertrag ausgefüllt und von dir und deinem Ausbilder/ deiner Ausbilderin unterschrieben, muss dein Ausbildungsvertrag von deinem Betrieb an die zuständige Kammer geschickt werden. Erst wenn die Kammer den Vertrag kontrolliert, in ihr System eingetragen und deinen Vertrag abgestempelt zurückgeschickt hat, gilt dein Ausbildungsverhältnis. Deine Ausbildende oder dein Ausbildender muss dir vom abgestempelten Vertrag eine Kopie aushändigen, die du deine ganze Ausbildung lang gut aufheben solltest!
- Wer ist dein Ausbilder/ Ausbilderin? – „Verantwortlicher Ausbilder bzw. verantwortliche Ausbilderin“
Hier sollte auf jeden Fall jemand eingetragen sein. Idealerweise hast du deinen zukünftigen Ausbilder oder deine Ausbilderin auch schon im Bewerbungsgespräch kennengelernt. Wer dich wie und wann ausbildet, wäre ansonsten eine wichtige Frage, die du im Bewerbungsgespräch stellen solltest. Dein Ausbilder oder deine Ausbilderin wird deine wichtigste Ansprechperson im Betrieb während deiner Ausbildung werden. Mehr zu den Pflichten, die dein Ausbildungsbetrieb und dein Ausbilder oder deine Ausbilderin erfüllen sollten, findest du hier.
- Buchstabe A: Ausbildungszeit und Vorbildung
Hier wird eingetragen, wie lange deine Ausbildung dauern wird. Für gewöhnlich dauert eine Ausbildung 3 Jahre (36 Monate). Es gibt aber auch zwei- oder dreieinhalbjährige Ausbildungen. Hast du einen höheren Schulabschluss als den Qualifizierenden Mittelschulabschluss oder bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen oder ein Studium absolviert, kannst du mit deinem Ausbildenden bzw. deiner Ausbildenden eventuell schon vor Beginn der Ausbildung eine Verkürzung deiner Ausbildungszeit vereinbaren und bei der zuständigen Kammer beantragen.
Außerdem sollten im Vertrag Beginn und planmäßiges Ende deiner Ausbildungszeit festgehalten werden.
- Buchstabe B: Probezeit
Die Probezeit dient dir und dem Betrieb dazu, zu überprüfen, ob ihr euch ein längeres gemeinsames Ausbildungsverhältnis gut miteinander vorstellen könnt. Die Probezeit darf maximal 4 Monate dauern, kann aber auch kürzer sein. Nur wenn du in der Probezeit sehr oft krank warst, wäre eine Verlängerung der Probezeit möglich.
Der Betrieb wird dich in dieser Zeit ganz genau beobachten: Bist du pünktlich? Kommst du gut mit den Kollegen und Kolleginnen zurecht? Erfüllst du deine Aufgaben gut und lernst schnell?
Der Betrieb kann dich in dieser Zeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Aber auch du kannst in dieser Zeit noch ohne Gründe kündigen, wenn dir Beruf oder Betrieb nicht gefallen. Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch dich oder den Betrieb nur noch aus wichtigen Gründen möglich. Du solltest die Probezeit also auch selbst gut zum Überlegen nutzen, ob du deine mehrjährige Ausbildungszeit in diesem Betrieb verbringen möchtest.
Mehr zur Probezeit kannst du hier nachlesen.
- Buchstabe C/D: Ort der Ausbildung
Eventuell hat dein Betrieb eine zweite Filiale oder kooperiert mit einem anderen Betrieb, in dem du in deiner Ausbildung auch ausgebildet wirst. Dein Ausbildungsbetrieb müsste die Adresse dieses Ortes und den Zeitraum, den du dort verbringen wirst, hier eintragen. Frag nach, warum das so gemacht wird und ob du dich auf den angegebenen Zeitraum fest verlassen kannst. Die Fahrt von zu Hause zu dieser Ausbildungsstätte wird dir wenn nichts anderes vereinbart ist nicht bezahlt und nicht als Arbeitszeit angerechnet. Fährst du in deiner Arbeitszeit zwischen den Ausbildungsstätten hin und her, sieht das aber eventuell anders aus.
- Buchstabe E: Ausbildungsvergütung
Hier wird eingetragen, wie viel du brutto jeden Monat verdienen wirst. Der Betrag, der auf deinem Konto landet (netto) wird etwa 20% weniger sein. In Deutschland werden deine Pflichtbeiträge zur z.B. Lohnsteuer oder zur Sozialversicherung (z.B. Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) automatisch von deinem Bruttolohn abgezogen.
Deine Ausbildungsvergütung muss jedes Jahr ein wenig ansteigen. Für das Jahr 2024 liegt der Mindestlohn für Azubis im ersten Lehrjahr bei 649 € brutto, im zweiten bei 766 € brutto und im dritten Lehrjahr steigt die Vergütung auf mindestens 876 € brutto pro Monat. So viel muss dir also mindestens brutto bezahlt werden. Zudem gibt es in einigen Berufen einen Tarifvertrag. Dein Betrieb muss dir dann die im Tarifvertrag festgelegte Ausbildungsvergütung bezahlen.
- Buchstabe F: Tägliche/ wöchentliche Arbeitszeit
Wie lange du täglich bzw. wöchentlich arbeiten musst, wird hier festgehalten. Die normale Arbeitszeit in Deutschland beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Je nachdem ob du über oder unter 18 Jahren alt bist und ob für deine Ausbildung besondere Regelungen z.B. ein Betriebs- oder Tarifvertrag gelten, können aber auch weniger und in Ausnahmefällen auch mehr Stunden pro Woche vereinbart sein. Hier findest du mehr Informationen zu den gesetzlichen Regelungen zum Thema Arbeitszeit. Hast du z.B. wegen eigener Kinder oder eines zu pflegenden Angehörigen mit deinem Ausbilder bzw. deiner Ausbilderin Teilzeitausbildung in weniger Stunden pro Woche vereinbart, wäre das entsprechende Kästchen markiert.
- Buchstabe G: Urlaub
Du hast jedes Jahr Anspruch auf Urlaub. Da die meisten Ausbildungen nicht zum 1.Januar sondern eher im September beginnen hast du im ersten Kalenderjahr zumeist weniger Urlaubstage als in den darauffolgenden Jahren, die du vollständig im Betrieb arbeitest (man nennt das Teilurlaub). Wenn du bereits 18 Jahre oder älter bist, hast du Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Bist du zu Ausbildungsbeginn noch minderjährig, hast du Anspruch auf mehr Urlaubstage. Alle weiteren rechtlichen Informationen zum Thema Urlaub findest du hier.
- Buchstabe H: Geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Gelten für dich über die Regelungen im Ausbildungsvertrag hinaus noch weitere rechtliche Regelungen wie ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, müssen diese hier genannt werden. Lass dir ein Exemplar dieser Regelungen ausdrucken und geben, damit du bei Fragen sofort zu Hause nachgucken könntest. Gemäß §25 Berufsbildungsgesetz dürfen diese Zusatzvereinbarungen nur Regelungen enthalten, die besser für dich sind, als die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Das gilt zum Beispiel bei der Ausbildungsvergütung, den Arbeitszeiten pro Tag oder Woche oder dem Urlaub. Wenn du unsicher bist, frag deinen Betrieb nochmal genau, wie dich diese Vereinbarungen betreffen oder wende dich an deine Gewerkschaft, deinen Betriebsrat oder deine Kammer. Dein Betrieb darf auch mit Zusatzvereinbarungen keine neuen Gesetze erfinden – sollten in den Zusatzvereinbarungen Regelungen stehen, die dich im Vergleich schlechter stellen, haben diese im Streitfall rechtlich keine Gültigkeit.
- Buchstabe J: Unterschriften
Du und dein zukünftiger Betrieb müssen deinen Ausbildungsvertrag unterschreiben, damit er gültig ist. Bist du zu Ausbildungsbeginn noch minderjährig müssen auch deine Eltern oder Sorgeberechtigten unterschreiben.
Du solltest den Vertrag erst unterschreiben, wenn du alle Punkte gut verstanden hast. Trau dich nachzufragen, wenn dir etwas unklar ist.
3. Über diese Rechte und Pflichten in der Ausbildung solltest du Bescheid wissen
Im Ausbildungsverhältnis gibt es für dich Rechte, die dich besonders gut schützen, aber auch Pflichten, die du in deiner Ausbildung zu erfüllen hast. Für dich heißt das zum Beispiel, dass du pünktlich sein musst und Lernbereitschaft zeigst. Für deinen Betrieb bedeutet es, dass er z.B. verpflichtet ist, eine geeignete Strukturierung deiner Ausbildung (Rahmenplan) und das Einhalten von Arbeitszeiten sicherzustellen.
Hier kannst du genauer nachlesen, was deine Pflichten im Ausbildungsverhältnis sind.
Hier kannst du genauer nachlesen, welche Pflichten deine Ausbildende bzw. dein Ausbildender zu erfüllen hat.
Halten du oder dein Betrieb euch nicht an diese Pflichten, drohen dir bzw. deinem Betrieb wie in jedem Arbeitsverhältnis rechtliche Konsequenzen bis hin zu Schadensersatz und Kündigung. Du solltest Ermahnungen und Warnungen von deinen Ausbildenden zu diesen Themen also ernst nehmen. Bei Fragen oder Sorgen melde dich gerne bei uns.
4. Was wenn mir die Ausbildung doch nicht (mehr) gefällt?
Stelle Fragen, bitte um Erklärungen
Deine Ausbildung ist vermutlich deine erste echte Arbeitsstelle. An manchen Umgangston, längere Arbeitszeiten und neue Abläufe muss man sich auch erstmal gewöhnen. Wenn dir Erklärungen aber unklar bleiben oder du dich unwohl fühlst, suche das Gespräch mit deinen Ausbildenden. Auch sie müssen dich und deine Lernweise erst einmal kennen lernen. Traue dich Fragen zu stellen und Erklärungen einzufordern. Hier haben wir dir ein paar Tipps für die Kommunikation zusammengestellt.
Suche dir Unterstützung und Verbündete
Deine Ausbilderin bzw. dein Ausbilder ist für deine Unterstützung zuständig. Wende dich also als erstes an sie oder ihn, um Fragen oder Probleme zu lösen. Kommst du hier nicht weiter, suche dir weitere Unterstützung: eine nette Kollegin, dein Betriebsrat, die Jugendausbildungsvertretung, dein Berufsschullehrer, deine Berufsschulsozialarbeit, deine Kammer oder wir können eine hilfreiche Anlaufstelle für dich sein. Hier findest du Kontaktadressen.
Nutze die Probezeit
Vor Beginn deiner Ausbildung und in der Probezeit, kannst du das Ausbildungsverhältnis jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Auch dein Betrieb kann dir in der Probezeit aber jederzeit schriftlich kündigen. Du solltest deinem Betrieb also von Anfang an zeigen, dass du es mit der Ausbildung ernst meinst. Gleichzeitig solltest du die Probezeit nutzen, einen guten Eindruck von deinem Betrieb zu gewinnen, um sicherzugehen, dass du hier deine Ausbildung gut und erfolgreich absolvieren kannst. Hast du daran schon in den ersten Monaten echte Zweifel und fühlt es sich schon jetzt wie ein „Aushalten“ an, solltest du die Probezeit nicht ungenutzt verstreichen lassen. Weitere Informationen zum Thema Probezeit findest du hier.
Informationen für Berufswechsel oder Ausbildungsplatzwechsel nach der Probezeit
Die Entscheidung ist gefallen? Du möchtest deine Ausbildung in deinem Ausbildungsbetrieb nicht mehr fortsetzen? Ist die Probezeit bereits verstrichen, ist ein Ausbildungsplatzwechsel nur noch mit Zustimmung deines Betriebes möglich. Findest du mit deinem Betrieb keine Einigung oder ist die Situation an deinem Ausbildungsplatz untragbar geworden, ist im Ausbildungsverhältnis nur die fristlose Kündigung möglich, die gut begründet sein muss. Wir haben dir hier alle Informationen zur Kündigung in der Ausbildung zusammengetragen.